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Betrügerischer Vertrieb von Blockheizkraftwerken: Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth erhebt Anklage gegen 14 Verantwortliche der GFE-Gruppe


Der leitende Oberstaatsanwalt in Nürnberg-Fürth

Pressemitteilung 07/12 der Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth vom 20.04.2012

Quelle: presentermedia.com

Wegen gewerbs- und bandenmäßigen Betrugs in Zusammenhang mit dem Vertrieb von Blockheizkraftwerken hat die Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth Anklage gegen 14 Verantwortliche der GFE-Gruppe erhoben. Den 13 Männern und einer Frau im Alter von 28 bis 59 Jahren liegt zur Last, 1.417 Kunden um gut 62 Mio. Euro geschädigt zu haben.

Bei den Angeschuldigten handelt es sich um führende Mitarbeiter aus Verwaltung, Vertrieb und „Produktion“ der Unternehmensgruppe. Diese soll Ende des Jahres 2009 Blockheizkraftwerke verkauft haben, die mit Rapsöl betrieben werden. Anschließend sollten die Kunden die Anlagen zurückverpachten und durch den Pachtzins 20 Jahre lang eine Rendite von bis zu 30 % jährlich erzielen. Dabei soll unter anderem damit geworben worden sein, dass die Anlagen über ein so genanntes „Energy Saving System“ verfügen und deshalb geringere Treibstoffkosten entstehen als bei herkömmlichen Blockheizkraftwerken.

Nach den Ermittlungen der Staatsanwaltschaft sollen die von der Unternehmensgruppe vertriebenen Modelle tatsächlich jedoch weder unter technischen noch unter betriebswirtschaftlichen Aspekten realisierbar gewesen sein. Stattdessen sollen die Angeschuldigten von Anfang an geplant haben, nur so viele Blockheizkraftwerke herzustellen und in Betrieb zu nehmen, wie es zur Vorspiegelung eines tatsächlich nicht existierenden Geschäftsbetriebs erforderlich war. Bis zum Einschreiten der Ermittlungsbehörden im November 2010 soll es weder einen Prototyp noch ein serienreifes Einsparsystem gegeben haben. Eine Serienproduktion soll ebenfalls nicht stattgefunden haben. Stattdessen sollen lediglich vier aufgestellte Container mit herkömmlicher Technik gelegentlich Strom ins öffentliche Netz eingespeist haben.

Die Angeschuldigten sind verdächtig, die von den Kunden eingesammelten Gelder überwiegend nicht zur Herstellung von Heizkraftwerken, sondern für eigene Zwecke und für Zwecke Dritter verwendet zu haben. Dementsprechend soll die GFE die Pachtzahlungen an ihre Kunden auch nicht erwirtschaftet haben, sondern im Wege eines so genannten Schneeballsystems aus Kaufpreiszahlungen später geworbener neuer Käufer entnommen haben.

Einige der 14 Angeschuldigten, von denen sich sechs seit Ende 2010 in Untersuchungshaft befinden, haben sich im Laufe des Ermittlungsverfahrens zu den Vorwürfen geäußert, andere haben von ihrem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch gemacht. Soweit Angaben der Angeschuldigten vorliegen, stimmen diese teilweise mit den Ermittlungsergebnissen der Staatsanwaltschaft überein.

Eine Wirtschaftskammer des Landgerichts Nürnberg-Fürth hat nun darüber zu entscheiden, ob sie die 319 Seiten umfassende Anklage der Staatsanwaltschaft zur Hauptverhandlung zulässt und das Hauptverfahren eröffnet. Die Anklagebehörde hat für den Tatnachweis unter anderem 1.557 Zeugen und vier Sachverständige benannt.

Die Ermittlungen gegen weitere 37 Beschuldigte dauern an.

 

i.A.Gabriels-Gorsolke

Oberstaatsanwältin