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Sicherstellung zahlreicher Vermögenswerte – Hoffnung für GFE-Anleger?


Im Visier der Ermittler stehen neben der GFE-Gruppe die GFE Energy AG in Herisau (Schweiz), die FI Consulting GmbH, die FI Holding AG (Herisau), die Swiss Vermögensverwaltung sowie Swiss Topinvest (beide Herisau), die Trecomp Ltd. im englischen Birmingham sowie kleinere Firmen in der Region. Ein Teil dieses Firmennetzwerks hat zwischenzeitlich Insolvenz angemeldet. Das Amtsgericht Nürnberg hat am vergangenen Freitag zahlreiche Vermögenswerte der mutmaßlichen Täter bzw. von deren Firmen sicherstellen lassen. Geschädigte können ihre Ansprüche damit direkt geltend machen. Insgesamt wurden nach Angaben der NZZ am Freitag Werte in der Größenordnung von 52,5 Millionen Euro unter dinglichen Arrest gestellt. Dies bedeute nicht, dass die Schadenssumme diese Höhe erreicht, unterstrich Oberstaatsanwältin Antje Gabriels-Gorsolke gestern auf Anfrage. Gleichzeitig wurde ein Rechtshilfeersuchen in das Ausland zur Sicherung weiterer Vermögenswerte veranlasst.

Unter den dinglichen Arrest fallen nach Angaben der NZZ u.a. zahlreiche Firmenkonten bei der Postbank Dortmund, der Allianz-Bank Oldenburg, der Oberbank Linz, der Volks- und Raiffeisenbank Nürnberg der Commerzbank Berlin oder der Kantonalbank St. Gallen. Dazu gehören auch Sicherungshypotheken und Mieterkautionskonten. Darüber hinaus wurden Bargeld, Schmuck, Geschirr und mehrere Luxusautos (Bentley,Maserati) beschlagnahmt. Mit dem Rückgewinnungshilfe-Verfahren kann eine Vereinfachung des Schadensausgleichs erreicht werden. Allerdings müssen Betroffene tatsächliche Ersatzansprüche vor Gericht geltend machen. Hierzu muss durch Vollstreckungsbescheid oder ein vollstreckbares Urteil ein zivilrechtlicher Titel erreicht werden. Der Geschädigte kann anschließend auf die vorläufig gesicherten Vermögenswerte im Wege der Zwangsvollstreckung zugreifen.

Wichtig ist dabei zu wissen, dass zum einen die Sicherungsmaßnahmen der Staatsanwaltschaft für Geschädigte zeitlich begrenzt sind und zum anderen die Forderungen bei einer Zwangsvollstreckung in der Reihenfolge des Eingangs befriedigt werden. Im elektronischen Bundesanzeiger sind 19 Bekanntmachungen hinterlegt. Sie enthalten Details zu in Arrest genommenen Konten und Wertgegenständen sowie zu den Firmen und Einzelpersonen, deren Vermögenswerte gesichert worden sind. Unter der  www.ebundesanzeiger.de (Suchbegriff: „Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth“, Aktenzeichen 507 Js 1612/10) finden sich die Dateien.