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TÜV Rheinland bescheinigt GFE-Blockheizkraftwerken Wirkungsgrade von 33,6% und 28,6%


In dem Ermittlungsverfahren wegen Verdachts auf gewerbs- und bandenmäßigen Betrug im Zusammenhang mit dem Vertrieb von Blockheizkraftwerken hat der TÜV Rheinland im Auftrag der Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth die Leistungsfähigkeit der Stromaggrgate überprüft. Der Sachverständige stellte elektrische Wirkungsgrade von 33,6% und 28,6% fest.

Für seine Untersuchungen hatte der Sachverständige zweimal die Geschäftsräume der Unternehmensgruppe besucht, wo er auf einem firmeneigenen Versuchsstand das Aggregat überprüfte.Anwesend bei den Tests waren auch Verantwortliche der Unternehmensgruppe, unter anderem der Leiter der Entwicklungsabteilung. Nach zwei Messungen der Leistungsfähigkeit beim Betrieb mit reinem Rapsöl in unterschiedlichen Temperaturen hat der Gutachter jeweils einen elektrischen Wirkungsgrad von 33,6% errechnet. Dieser Wirkungsgrad bewegt sich dem Sachverständigen zufolge in dem Bereich, der allgemein beim Betrieb von Blockheizkraftwerken mit Rapsöl zu erwarten ist.Messungen mit einem von der Firmengruppe entwickelten besonderen Gemisch auf Rapsölbasis waren während des ersten Besuchs nicht möglich, da der Motor während des Betriebs mit dem Gemisch mehrmals abstarb.

Die Verantwortlichen der Unternehmensgruppe erhielten daraufhin Gelegenheit, mögliche Ursachen für das Misslingen des Versuchs zu beseitigen. Zwei Tage später fand ein weiterer Testlauf mit dem Gemisch auf Rapsölbasis statt. Dabei konnte über 18 Minuten eine Leistungsmessung erfolgen. Der Sachverständige stellt hierbei Leistungseinbrüche des Motors und einen elektrischen Wirkungsgrad von 28,6% fest. Ein Test des Aggregats im Dauerbetrieb war nicht möglich, da der Motor erneut Drehzahl verlor und abstarb.

In seiner betriebswirtschaftlichen Bewertung kommt der Gutachter zu dem Ergebnis, dass Brennstoff-, Wartungs- und Nebenkosten die nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz grundsätzlich erzielbare Einspeisevergütung erheblich übersteigen.

Die Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth bejaht nach wie vor den Verdacht des gewerbs- und bandenmäßigen Betrugs. Es besteht der Verdacht, dass die Beschuldigten von Anfang an beabsichtigten, nur so viele Blockheizkraftwerke herzustellen und in Betrieb zu nehmen, wie es zur Vorspiegelung eines tatsächlich nicht existierenden Geschäftsbetriebs erforderlich war. Die Beschuldigten sind verdächtig, ein sogenanntes Schneeballsystem betrieben zu haben, bei dem die AUszahlung der Pacht an die ANleger nur mit dem Geld neu geworbener Anleger möglich war.

Die Ermittlungen richten sich gegen mittlerweile 23 Beschuldigte, von denen sich weiterhin sieben in Untersuchungshaft befinden.

Quelle: Pressemitteilung 2/11 der Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth vom 09.02.2011